07.04.2021, 12:51
Rückwirkendes Einbringen von AMS-Begehren für die Phase 4 - Achtung neues Ende der Einreichfrist
In der AMS-Bundesrichtlinie wird der 5. Mai 2021 als "Ultimo" für das rückwirkende Begehrenseinbringen betreffend die Phase 4 zu finden sein. Ursprünglich war noch vom 6. Mai 2021 die Rede.
Für Zeiträume ab 6. Mai 2021 gilt sodann, dass Begehren nur vor dem Beginn der Kurzarbeit eingebracht werden müssen.
In der AMS-Bundesrichtlinie wird der 5. Mai 2021 als "Ultimo" für das rückwirkende Begehrenseinbringen betreffend die Phase 4 zu finden sein. Ursprünglich war noch vom 6. Mai 2021 die Rede.
Für Zeiträume ab 6. Mai 2021 gilt sodann, dass Begehren nur vor dem Beginn der Kurzarbeit eingebracht werden müssen.