Lieber Herr Kurzböck
Betrieb seit Oktober bis März 2021 in Kurzarbeit, Verlängerung bis Juni 2021 leider notwendig.
Ein Mitarbeiter, der bis dato in KUA 3 war soll nicht mehr in KUA 4 mitgenommen werden und nach Behaltefrist (30.4.2021) gekündigt oder wenn schon vorher mölgich gekündigt/einvernehmlich gelöst werden. Welche Möglichkeiten gibt es, ich werde aus den Infos dazu nicht schlau.
Kann ich überhaupt kündigen, da ja schon KUA 4 begonnen hat und er im Beschäftigungsstand enthalten ist, muss man dann auffüllen?
Bitte um Hilfe.
mfg
Betrieb seit Oktober bis März 2021 in Kurzarbeit, Verlängerung bis Juni 2021 leider notwendig.
Ein Mitarbeiter, der bis dato in KUA 3 war soll nicht mehr in KUA 4 mitgenommen werden und nach Behaltefrist (30.4.2021) gekündigt oder wenn schon vorher mölgich gekündigt/einvernehmlich gelöst werden. Welche Möglichkeiten gibt es, ich werde aus den Infos dazu nicht schlau.
Kann ich überhaupt kündigen, da ja schon KUA 4 begonnen hat und er im Beschäftigungsstand enthalten ist, muss man dann auffüllen?
Bitte um Hilfe.
mfg