Aus dem KV
...dieser Anspruch entfällt, wenn der/die Arbeitnehmer/in gemäß § 82 GewO (ausgenommen lit. h) entlassen wird oder wenn er/sie ohne wichtigen Grund gemäß § 82 a GewO vorzeitig austritt.
Aber Austritt während Probezeit ist ja kein unberechtigter Austritt ?!
...dieser Anspruch entfällt, wenn der/die Arbeitnehmer/in gemäß § 82 GewO (ausgenommen lit. h) entlassen wird oder wenn er/sie ohne wichtigen Grund gemäß § 82 a GewO vorzeitig austritt.
Aber Austritt während Probezeit ist ja kein unberechtigter Austritt ?!