14.04.2021, 17:05
Die pragmatische Antwort dazu lautet:
"Wenn es eine ausdrückliche Vereinbarung über Homeoffice-Arbeit gibt, dann sind jene Tage, an denen ausschließlich im Homeoffice gearbeitet wird, auch aufzuzeichnen bzw. zu melden."
Ob jemand hauptsächlich sonst im Außendienst tätig ist und Teile der Arbeit im Homeoffice erledigt werden (oder schon immer erledigt wurden) oder eine andere Konstellation vorliegt, das spielt keine Rolle.
Man wird hier auch das Verhältnis der Werbungskosten betreffend Home-office zu einer allfälligen Vertreterpauschale prüfen müssen (siehe dazu auch § 5 der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten).
"Wenn es eine ausdrückliche Vereinbarung über Homeoffice-Arbeit gibt, dann sind jene Tage, an denen ausschließlich im Homeoffice gearbeitet wird, auch aufzuzeichnen bzw. zu melden."
Ob jemand hauptsächlich sonst im Außendienst tätig ist und Teile der Arbeit im Homeoffice erledigt werden (oder schon immer erledigt wurden) oder eine andere Konstellation vorliegt, das spielt keine Rolle.
Man wird hier auch das Verhältnis der Werbungskosten betreffend Home-office zu einer allfälligen Vertreterpauschale prüfen müssen (siehe dazu auch § 5 der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten).