14.04.2021, 20:21
Guten Tag,
nach einem Informationsblatt dürfen mindestens 666,66 € pro Monat oder wahlweise die Sozialversicherungsbeiträge des Unternehmers angesetzt werden.
Viele Grüße
nach einem Informationsblatt dürfen mindestens 666,66 € pro Monat oder wahlweise die Sozialversicherungsbeiträge des Unternehmers angesetzt werden.
Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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