26.03.2019, 09:49
Ein Arbeiter (KV allg. Handel) hat gekündigt. Nun möchte er die Kündigung in eine einvernehmliche Auflösung umändern. Der DN muss aber nächste Woche ins Krankenhaus - schätzungsweise dauert der Krankenstandt 2 bis 3 Wochen. Der DN hat auch schon eine neue Arbeitsstelle, die er nach dem Krankenstand antritt. Aber falls der neue Job nicht funktioniert, kann er jederzeit wieder beim alten DG anfangen.
Wenn nun einvernehmlich aufgelöst wird, bin ich der Meinung, dass das EFZ tragend wird und der DG den Krankenstand weiter bezahlen muss (auch über die KÜ-Frist hinaus - bis zum EFZ Ende). Egal ob er danach wieder beim selben DG beginnt oder bei einem anderen. Ist das so korrekt?
Danke für die Hilfe
Wenn nun einvernehmlich aufgelöst wird, bin ich der Meinung, dass das EFZ tragend wird und der DG den Krankenstand weiter bezahlen muss (auch über die KÜ-Frist hinaus - bis zum EFZ Ende). Egal ob er danach wieder beim selben DG beginnt oder bei einem anderen. Ist das so korrekt?
Danke für die Hilfe