26.03.2019, 11:03
Ein Entsorgungsbetrieb (sammelt und trennt und bringt sie dann die getrennten Abfälle den endgültigen Entsorgungsbetrieben) bekommt immer wieder Rechnungen von Abnehmern mit 20% USt. Wir erhalten dann die Info, es handelt sich bei der Entsorgung um eine Nebentätigkeit und ist daher mit 20% zu versteuern.
Der Lieferant wird bei der Finanz keine Probleme bekommen aber wir werden beim VSt-Abzug möglicherweise Probleme bekommen. Weil diese Leistung gemäß §10 UStG Abs 3 Ziffer 7 ja mit 10% zu versteuern ist.
Was ist nun richtig?
Der Lieferant wird bei der Finanz keine Probleme bekommen aber wir werden beim VSt-Abzug möglicherweise Probleme bekommen. Weil diese Leistung gemäß §10 UStG Abs 3 Ziffer 7 ja mit 10% zu versteuern ist.
Was ist nun richtig?