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Nachzahlung für geringfügige Beschäftigung
#1
Es ist ja so, wenn man neben einem vollversicherten Dienstverhältnis gleichzeitig noch ein geringfügiges Dienstverhältnis hat, dann im nächsten Jahr eine Nachzahlung bei der GKK bekommt.
Wie ist das, wenn das Hauptdienstverhältnis bei der BVA ist und das geringfügige bei der NÖGKK. Ist das dann nicht so?
Ein Klient von mir hat nämlich noch nie etwas vorgeschrieben bekommen (weder von der BVA noch von der NÖGKK).
Danke!
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Nachzahlung für geringfügige Beschäftigung - von wito75 - 26.03.2019, 12:44

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