20.04.2021, 10:48
Die Umsatzrückgänge müssen coronabedingt sein und der Klient muss selbst beschreiben, warum, auch wenn das Gesamtergebnis über dem Vorjahr liegt, einzelne Monate coronabedingt keine Umsätze aufweisen. Eine Rechnung nicht geschrieben zu haben rechtfertigt die Coronahilfen nicht.