20.04.2021, 12:20
Lieber Herr Kurzböck,
Dienstgeber stellt Dienstnehmer ein E-Auto zur Verfügung somit kein steuerpflichtiger Sachbezug.
Diesem Dienstnehmer wird weiters die Ladestation für das E-Atuo im Privathaus finanziert - Kosten EUR 3000. Diese Ladestation weist den Stromverbrauch für das Aufladen auf. Diese Stromkosten für das Aufladen des E-Autos stellt Dienstnehmer dem Dienstgeber monatlich in Rechnung.
FRAGEN:
wie ist die zur Verfügungstellung der Ladestation und Kostenübernahme und die Kostenübernahme der laufenden Stromkosten in der Lohnverrechnung zu berücksichtigen- ich werde aus den LStR dazu nicht schlau
Vielen Dank
Dienstgeber stellt Dienstnehmer ein E-Auto zur Verfügung somit kein steuerpflichtiger Sachbezug.
Diesem Dienstnehmer wird weiters die Ladestation für das E-Atuo im Privathaus finanziert - Kosten EUR 3000. Diese Ladestation weist den Stromverbrauch für das Aufladen auf. Diese Stromkosten für das Aufladen des E-Autos stellt Dienstnehmer dem Dienstgeber monatlich in Rechnung.
FRAGEN:
wie ist die zur Verfügungstellung der Ladestation und Kostenübernahme und die Kostenübernahme der laufenden Stromkosten in der Lohnverrechnung zu berücksichtigen- ich werde aus den LStR dazu nicht schlau
Vielen Dank