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Sachbezug E-Auto und Ladestation, Stromkosten
#2
Ladestation im Privathaus = abgabenpflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis

Kostenerstattung für die Mehrstromkosten = abgabenpflichtiger Aufwandsersatz (siehe dazu auch die Rz 175b LStR 2002).

Es ist somit das hier Beschriebene zur Gänze abgabenpflichtig zu behandeln.
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RE: Sachbezug E-Auto und Ladestation, Stromkosten - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 20.04.2021, 12:40

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