20.04.2021, 12:40
Ladestation im Privathaus = abgabenpflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis
Kostenerstattung für die Mehrstromkosten = abgabenpflichtiger Aufwandsersatz (siehe dazu auch die Rz 175b LStR 2002).
Es ist somit das hier Beschriebene zur Gänze abgabenpflichtig zu behandeln.
Kostenerstattung für die Mehrstromkosten = abgabenpflichtiger Aufwandsersatz (siehe dazu auch die Rz 175b LStR 2002).
Es ist somit das hier Beschriebene zur Gänze abgabenpflichtig zu behandeln.