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18 weitere Fragen und Antworten zum Homeoffice aus abgabenrechtlicher Sicht - mit der
#4
Danke ! Meine etwas abgewandelte Variante ist von dem als "Falle" bezeichneten aus dem erweiterten BMF-FAQ abgeleitet. Dort schreibt die Finanz bei 150 (offenbar ausschließlichen) Homeoffice-Tagen zu je 2 Euro: "Das heißt, in diesem Falle darf die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber bereits in der Lohnverrechnung 300 Euro als Homeoffice-Pauschale berücksichtigen."

In dem "neuen" Beispiel liegen neben 100 ausschließlichen HO-Tagen auch andere (nicht "ausschließliche") vor, die die Finanz an sich nicht begünstigen möchte - offenbar mit Blick auf Fälle mit Pendlerpauschale (Motto für die Zeit ab 1.7.2021: entweder Pendlertag - oder HO-Tag). Daher meine Frage, ob auch in dieser Konstellation immer noch das aus 100 ausschließlichen HO-Tagen mit dem 3-Euro-Maximum gebildete 300-Euro-Volumen steuerfrei genutzt werden kann oder in diesem "Falle" die Finanz einen Unterschied sieht, zumal der Gesetzestext ja nicht wirkliche Sicherheit gibt.
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RE: 18 weitere Fragen und Antworten zum Homeoffice aus abgabenrechtlicher Sicht - mit der - von CGV1 - 22.04.2021, 09:09

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