22.04.2021, 09:09
Danke ! Meine etwas abgewandelte Variante ist von dem als "Falle" bezeichneten aus dem erweiterten BMF-FAQ abgeleitet. Dort schreibt die Finanz bei 150 (offenbar ausschließlichen) Homeoffice-Tagen zu je 2 Euro: "Das heißt, in diesem Falle darf die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber bereits in der Lohnverrechnung 300 Euro als Homeoffice-Pauschale berücksichtigen."
In dem "neuen" Beispiel liegen neben 100 ausschließlichen HO-Tagen auch andere (nicht "ausschließliche") vor, die die Finanz an sich nicht begünstigen möchte - offenbar mit Blick auf Fälle mit Pendlerpauschale (Motto für die Zeit ab 1.7.2021: entweder Pendlertag - oder HO-Tag). Daher meine Frage, ob auch in dieser Konstellation immer noch das aus 100 ausschließlichen HO-Tagen mit dem 3-Euro-Maximum gebildete 300-Euro-Volumen steuerfrei genutzt werden kann oder in diesem "Falle" die Finanz einen Unterschied sieht, zumal der Gesetzestext ja nicht wirkliche Sicherheit gibt.
In dem "neuen" Beispiel liegen neben 100 ausschließlichen HO-Tagen auch andere (nicht "ausschließliche") vor, die die Finanz an sich nicht begünstigen möchte - offenbar mit Blick auf Fälle mit Pendlerpauschale (Motto für die Zeit ab 1.7.2021: entweder Pendlertag - oder HO-Tag). Daher meine Frage, ob auch in dieser Konstellation immer noch das aus 100 ausschließlichen HO-Tagen mit dem 3-Euro-Maximum gebildete 300-Euro-Volumen steuerfrei genutzt werden kann oder in diesem "Falle" die Finanz einen Unterschied sieht, zumal der Gesetzestext ja nicht wirkliche Sicherheit gibt.