22.04.2021, 17:28
Guten Tag,
wenn Sie den Betrieb erworben haben, trifft Sie eine Ausfallshaftung für bestimmte Abgaben (§ 14 BAO). Mit einer (strafbefreienden) Selbstanzeige können Sie die Angelegenheit von vornherein bereinigen.
Sollten Sie vom FA in der Folge tatsächlich in Anspruch genommen werden, haben Sie grundsätzlich einen zivilrechtlichen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Verkäufer.
Viele Grüße
wenn Sie den Betrieb erworben haben, trifft Sie eine Ausfallshaftung für bestimmte Abgaben (§ 14 BAO). Mit einer (strafbefreienden) Selbstanzeige können Sie die Angelegenheit von vornherein bereinigen.
Sollten Sie vom FA in der Folge tatsächlich in Anspruch genommen werden, haben Sie grundsätzlich einen zivilrechtlichen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Verkäufer.
Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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