22.04.2021, 17:39
Guten Tag,
ob eine Betriebsaufgabe vorliegt, hängt von den konkreten Umständen ab (z.B. ob eine Alterspension in Anspruch genommen und die Gewerbeberechtigung zurückgelegt wird, wie der Pachtvertrag ausgestaltet ist). Gerade bei der Verpachtung an nahe Angehörige wird sehr genau geprüft.
Diese Frage ist einerseits für die Inanspruchnahme von Begünstigungen bei der Betriebsaufgabe und andererseits für die vorliegende Einkunftsart relevant.
Viele Grüße
ob eine Betriebsaufgabe vorliegt, hängt von den konkreten Umständen ab (z.B. ob eine Alterspension in Anspruch genommen und die Gewerbeberechtigung zurückgelegt wird, wie der Pachtvertrag ausgestaltet ist). Gerade bei der Verpachtung an nahe Angehörige wird sehr genau geprüft.
Diese Frage ist einerseits für die Inanspruchnahme von Begünstigungen bei der Betriebsaufgabe und andererseits für die vorliegende Einkunftsart relevant.
Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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