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Kurzarbeitsbonus Lehrling
#1
Liebe Kollegen,

da der Lehrling 100 % Lehrlingsentschädigung bzw. Kurzarbeitsunterstützung während der Kurzarbeit erhält, und mein Lehrling keine Lohnsteuer abgezogen bekommt, da er nur eine Lehrlingsentschädigung von brutto € 760,--/Monat (Gastgewerbe) hat, bekommt er jetzt den Kurzarbeitsbonus von € 300,-- im März ohne Abzüge, d.h er bekommt jetzt auch um € 300,-- netto mehr, da ja der Dienstnehmeranteil der SV-Bemessungsgrundlage nicht höher sein darf als vor der Kurzarbeit, seht Ihr das auch so?

Herzlichen Dank für Eure geschätzte Hilfe!
lg
Gabi
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Nachrichten in diesem Thema
Kurzarbeitsbonus Lehrling - von Gabi - 23.04.2021, 11:15
RE: Kurzarbeitsbonus Lehrling - von Gabi - 26.04.2021, 08:40

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