27.04.2021, 17:23
Dazu müsste man sich den konkreten Sachverhalt im Detail ansehen.
Da ist aufgrund der Schilderung hier leider keine generelle Auskunft möglich.
An und für sich gilt der Grundsatz, den das AMS schon im März des Vorjahres ausgegeben hat, nämlich dass man pro Arbeitgeber-in grundsätzlich EINEN Antrag stellen muss.
Im Geltungsbereich der Vorlage zur Sozialpartnervereinbarung findet man auch im "räumlichen Bereich" (also ganz oben), wie man im Falle von Betriebsteilen oder Teilbetrieben vorzugehen wäre.
Mehr kann ich von außen - ohne detaillierte Kenntnis des Falles - leider nicht sagen.
Da ist aufgrund der Schilderung hier leider keine generelle Auskunft möglich.
An und für sich gilt der Grundsatz, den das AMS schon im März des Vorjahres ausgegeben hat, nämlich dass man pro Arbeitgeber-in grundsätzlich EINEN Antrag stellen muss.
Im Geltungsbereich der Vorlage zur Sozialpartnervereinbarung findet man auch im "räumlichen Bereich" (also ganz oben), wie man im Falle von Betriebsteilen oder Teilbetrieben vorzugehen wäre.
Mehr kann ich von außen - ohne detaillierte Kenntnis des Falles - leider nicht sagen.