06.05.2021, 08:56
Am einfachsten wäre es, wenn der DN im Zeitraum 23.7 -22.9.2021 das Auto beim AG abstellt und nachweislich Autoschlüssel und Fahrzeugpapiere abgibt. Alles andere kann im Falle einer Prüfung nur zu unnötigen Diskussionen führen. Vielleicht kann er die geringfügige Tätigkeit im Homeoffice ausüben, dann braucht er eh kein Auto.
Andernfalls empfiehlt es sich den genauen Sachverhalt offiziell an die ÖGK heranzutragen, damit eine schriftliche Auskunft über die mit der ÖGK vereinbarte (abgesegnete) Vorgangsweise vorliegt.
Steuerlich ist es egal, da wird am Ende ohnedies alles zusammengeworfen. Es werden halt 2 LZ zu übermitteln sein, wenn die Variante mit dem 2. DV gewählt wird. Wenn bloß die AZ im August reduziert wird, bleibt es bei 1 LZ.
Andernfalls empfiehlt es sich den genauen Sachverhalt offiziell an die ÖGK heranzutragen, damit eine schriftliche Auskunft über die mit der ÖGK vereinbarte (abgesegnete) Vorgangsweise vorliegt.
Steuerlich ist es egal, da wird am Ende ohnedies alles zusammengeworfen. Es werden halt 2 LZ zu übermitteln sein, wenn die Variante mit dem 2. DV gewählt wird. Wenn bloß die AZ im August reduziert wird, bleibt es bei 1 LZ.