12.05.2021, 11:34
Guten Tag zusammen - leider beschäftigt mich das Thema immer noch und ich konnte keine richtige Lösung finden. In einem Kommentar habe ich folgendes Beispiel für einen Mitarbeiter gefunden und wollte euch um eure Meinung dazu fragen... Ein Mitarbeiter leistet Jänner bis März 99 Überstunden (regelmäßig und nicht in Folge des Lohnausfallsprinzips). Er hat in den Monaten Jänner bis März 445,50 Stunden gearbeitet und bezahlt bekommen (Stundenlohn 17,35/h). Es wird nun das Verhältnis zwischen den 99 Stunden und den 445,50 Stunden gebildet, das sind 22,2%. D.h. für den Feiertag im April erhält der Mitarbeiter dann 8 x 17,35 = 138,80 Feiertagsentgelt und für den Feiertagsschnitt nochmals zusätzlich 3,86 x 8 h = 30,84. Ist dies korrekt?