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vorzeitiger Austritt aus der Kurzarbeit
#1
Guten Tag liebe Kollegen

kurze Frage zur Beendingung der Kurzarbeit
Phase 4 - 01.04. bis 30.06.

für ein Dienstnehmer soll die Kurzarbeit per 31.05. enden.
Im Juni soll der Dienstnehmer das normale Entgelt beziehen, nicht mehr das Mindestbrutto

laut AMS ist keine separate Meldung dafür notwendig, er soll einfach nicht mehr angeführt werden

Meldung seiten des AMS:
bei Monaten in der besagter Mitarbeiter keine Ausfallstunden mehr hat, muss er in der Abrechnungsdatei nicht mehr angeführt werden.

meine Sicht:
so bleibt der Dienstnehmer in Kurzarbeit.
solange der Dienstnehmer in Kurzarbeit ist, kann ich nicht das normale Entgelt abrechnen, sondern immer
nur das Mindestbrutto - auch wenn voll gearbeitet wird oder?!
auch wird es dann in der Durchrechnung der drei Monate eng mit der maximalen möglichen Arbeitszeit

bin ich hier jetzt falsch Unterwegs

danke Euch
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vorzeitiger Austritt aus der Kurzarbeit - von Daniel - 18.05.2021, 16:15

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