03.04.2019, 13:56
Wenn für den Dienstnehmer klar erkennbar war, dass zuviel bezahlt wurde dann kann man das sicher zurückfordern, sofern noch nicht verjährt. Wenn das aber nicht klar erkennbar war, dann wird sich der Dienstnehmer auf Gutgläubigkeit berufen und dann wird das schwierig mit der Rückforderung. Was nicht heißt, das man es nicht versuchen kann.