20.05.2021, 15:56
Ich gehe davon aus, dass - weil Sie Ihre Frage im Bereich "Personalverrechnung, Arbeitsrecht" gestellt haben, sie auch für diesen Bereich gedacht ist.
In diesem Fall können Sie davon ausgehen, dass in beiden Fällen kein Sachbezug anzusetzen ist.
In diesem Fall können Sie davon ausgehen, dass in beiden Fällen kein Sachbezug anzusetzen ist.