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Anmeldung Angestellte
#2
Wenn der arbeitsrechtliche Eintritt der 1.5.2021 ist (oder war), dann ist auch die Anmeldung per diesem Datum vorzunehmen.

Dass da ein gesetzlicher Feiertag ist, spielt überhaupt keine Rolle.

Es gibt da und dort kollektivvertragliche Regelungen, die verlangen, dass der Lohn bzw. das Gehalt nicht aliquotiert werden darf, wenn man zwar nicht am Monatsersten zu arbeiten beginnt, aber am erstmögllichen Arbeitstag. Ich vermute, dass Sie diese Info ev. mit der ÖGK-Anmeldung vermengen. In genau diesen Fällen empfehle ich dann auch grundsätzlich den Ersten ins Auge zu fassen, sonst kriegt man im Falle der automatisierten Aliquotierung bei der Lohnabrechnung am Ende "einen Knopf".
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Nachrichten in diesem Thema
Anmeldung Angestellte - von tigmar - 20.05.2021, 17:18
RE: Anmeldung Angestellte - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 20.05.2021, 17:28

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