21.05.2021, 09:01
Guten Morgen
EStR 2000 – Wartungserlass 2021
Für Zwecke der Pauschalierung gilt in Bezug auf steuerpflichtige Umsatzersätze:
▪
Bei der gesetzlichen Basispauschalierung (§ 17 Abs. 3 EStG 1988), der Gaststättenpauschalierung, der Handelsvertreterpauschalierung und der Künstler/Schriftstellerpauschalierung ist der Umsatzersatz wie ein Umsatz iSd § 125 BAO zu werten.
▪
Bei der Kleinunternehmerpauschalierung gilt:
o
Der Umsatzersatz ist bei der Umsatzgrenze (Rz 4139b ff) nicht zu berücksichtigen.
o
Für die Ermittlung der Höhe des Betriebsausgabenpauschales ist der Umsatzersatz zu berücksichtigen.
schöne grüße
daniel
EStR 2000 – Wartungserlass 2021
Für Zwecke der Pauschalierung gilt in Bezug auf steuerpflichtige Umsatzersätze:
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Bei der gesetzlichen Basispauschalierung (§ 17 Abs. 3 EStG 1988), der Gaststättenpauschalierung, der Handelsvertreterpauschalierung und der Künstler/Schriftstellerpauschalierung ist der Umsatzersatz wie ein Umsatz iSd § 125 BAO zu werten.
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Bei der Kleinunternehmerpauschalierung gilt:
o
Der Umsatzersatz ist bei der Umsatzgrenze (Rz 4139b ff) nicht zu berücksichtigen.
o
Für die Ermittlung der Höhe des Betriebsausgabenpauschales ist der Umsatzersatz zu berücksichtigen.
schöne grüße
daniel