21.05.2021, 10:24
Die Idee erscheint mir schon sehr abwegig.
Das wäre wohl eine Verletzung von § 12 AZG sowie § 3 ARG
Ausnahmen definieren zB §§ 10, 11 oder 12b ARG, wobei die dort angeführten Tätigkeiten kaum nicht durchgehend anfallen dürften.
Also nein - eine generelle 7-Tage-Woche ist nicht zulässig.
Das wäre wohl eine Verletzung von § 12 AZG sowie § 3 ARG
Ausnahmen definieren zB §§ 10, 11 oder 12b ARG, wobei die dort angeführten Tätigkeiten kaum nicht durchgehend anfallen dürften.
Also nein - eine generelle 7-Tage-Woche ist nicht zulässig.