28.05.2021, 16:51
Zinserträge aus Privatdarlehen unterliegen nicht der Zwischensteuer.
Verrechnungskosten sind bei GmbH-Gesellschaftern zum "heißen Eisen" geworden. Bei Stiftungen sehe ich je nach Fallkonstellation noch größere Risiken. Ist der Stifter auch Begünstigter? Welche rechtlichen Grundlagen bestehen für diese Darlehen? etc.
Verrechnungskosten sind bei GmbH-Gesellschaftern zum "heißen Eisen" geworden. Bei Stiftungen sehe ich je nach Fallkonstellation noch größere Risiken. Ist der Stifter auch Begünstigter? Welche rechtlichen Grundlagen bestehen für diese Darlehen? etc.
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegenberatung, Rechtsmittel, Gutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. Anfragen gern per E-Mail oder PN.
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