07.06.2021, 21:56
Es gibt eine maximale Dauer der erweiterten Altersteilzeit.
Wenn sie früher enden soll, so läuft die "erweiterte Altersteilzeit" nur bis zu dem Zeitpunkt, bis zu dem sie tatsächlich (kürzer) vereinbart wird.
Ein "Durchziehen" bis zum Regelpensionsalter ist nicht Voraussetzung. Aber "einmal beendet", ist man draußen. Eine Wiederaufnahme ist dann nicht mehr möglich.
Wenn sie früher enden soll, so läuft die "erweiterte Altersteilzeit" nur bis zu dem Zeitpunkt, bis zu dem sie tatsächlich (kürzer) vereinbart wird.
Ein "Durchziehen" bis zum Regelpensionsalter ist nicht Voraussetzung. Aber "einmal beendet", ist man draußen. Eine Wiederaufnahme ist dann nicht mehr möglich.