10.06.2021, 14:36
Habe den Fall, dass ein Restaurant vom Betreiber (Einzelunternehmer) vor dem Ende der KUA Phase 4 (30.06.) verkauft wird. Kann der Betreiber das einfach so machen ohne die Behaltefrist abzuwarten? Läuft er dadurch Gefahr, dass er die KUA Beihilfe zurück zahlen muss? Leider find ich dazu nichts (vielleicht gibt's auch nichts) und er kann den Betrieb einfach normal aufgeben, ohne irgendwelche Beihilfen zurückzahlen zu müssen. Danke für eure Antworten.