14.06.2021, 15:49
Im Falle eines Betriebsüberganges kann die Kurzarbeit vom Erwerber fortgesetzt werden (wobei man da aber ein formale Dinge beachten muss).
Solange also die Dienstverhältnisse nicht aufgelöst werden, sondern "weitergeführt" werden, ist das rechtlich gesehen mal kein Problem.
Solange also die Dienstverhältnisse nicht aufgelöst werden, sondern "weitergeführt" werden, ist das rechtlich gesehen mal kein Problem.