14.06.2021, 15:56
Im Bereich der Lohnsteuer sehe ich keine Nachzahlung (also keine "Fünftelbegünstigung").
Die Fälligkeit ist im aktuellen Jahr gegeben, weshalb hier die Besteuerung als laufender Bezug vorzunehmen ist und zwar im Zuflusszeitpunkt der Provision.
Die Fälligkeit ist im aktuellen Jahr gegeben, weshalb hier die Besteuerung als laufender Bezug vorzunehmen ist und zwar im Zuflusszeitpunkt der Provision.