21.06.2021, 15:01
Was heißt das dann darunter, unter den Punkten a bis d:
Von der Steuerfreiheit ausgenommen sind ab der Veranlagung 2020 Zahlungen zum Ersatz
entgehender Umsätze nach lit. b und c sowie der NPO-Lockdown-Zuschuss gemäß § 7a der 2.
NPO-FondsRLV, BGBl. II Nr. 99/2021,.........
Auch ein Steuerberater schreibt darüber:
https://www.facebook.com/RamlundPartner
Von der Steuerfreiheit ausgenommen sind ab der Veranlagung 2020 Zahlungen zum Ersatz
entgehender Umsätze nach lit. b und c sowie der NPO-Lockdown-Zuschuss gemäß § 7a der 2.
NPO-FondsRLV, BGBl. II Nr. 99/2021,.........
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