Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Klarna
#3
Hallo Michael
Ich habe einen Fachexperten dazu befragt und die nachfolgende Antwort bekommen, leider kenne ich selbst auch nicht das Geschäftsmodell von Klarna (ist es so etwas wie bei Wirecard?):

KK: Ich kann dazu keine genaue Auskunft gegen weil ich das Geschäftsmodell von Klarna nicht genau kenne!

 
Nur so viel zum Grundsätzlichen:
 
Gemäß § 6 Abs. 1 z. 8 c sind die Umsätze im Geschäft mit Geldforderungen und die Vermittlung dieser Umsätze, ausgenommen die Einziehung von Forderungen, unecht steuerfrei!
 
Soweit eine Forderungseintreibung durch Klarna erfolgt und dafür Gebühren verrechnet werden, sind diese nach meiner Meinung steuerpflichtig 20%! Daher Übergang der Steuerschuld – RCS-Besteuerung beim leistungsempfangenden Unternehmer


Angaben ohne Gewähr!

Günter Hendrich
BÖB und NÖBBC
Mit freundlichen Grüßen
Günter Hendrich, BÖB
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Klarna - von Wider - 14.06.2021, 21:25
RE: Klarna - von Wider - 16.06.2021, 19:35
RE: Klarna - eine fachl. Annäherung - von Hendrich Günter - 23.06.2021, 13:57

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste