23.06.2021, 22:24
Wenn die Arbeitnehmer*innen (falls kein Betriebsrat installiert ist) vor der Vereinbarung der einvernehmlichen Auflösung durch die Gewerkschaft oder die AK über die Folgen der einvernehmlichen Auflösung aufgeklärt wurden (Beratung), dann kann das Projekt normalerweise problemlos beendet werden.