08.04.2019, 17:35
zu Frage 1:
Darf ein/e Arbeitnehmer/in exklusiv mehrere Fahrzeuge des Dienstgebers bzw. der Dienstgeberin auch privat nutzen, so ist in Ihrem Fall pro KFZ ein Sachbezug zu ermitteln.
Die von Ihnen zitierte Regelung betrifft die "Fahrzeugpool-Regelung". Dieses setzt aber auch voraus, dass hier mehrere Dienstnehmer/innen an diesem Pool beteiligt sind.
zu Frage 2:
Der Teil der Vergütungen, der die amtlichen KM-Gelder überschreitet, muss jedenfalls in der LV als pflichtig erfasst werden.
Auch der Teil der abgabenfrei ist, muss auf dem Lohnkonto dargestellt werden.
Ich hege ja die Befürchtung, dass am Ende die gesamte Zahlung abgabenpflichtig ist, weil ja keine Einzelabrechnung durchgeführt wird, sondern es werden die Kosten sehr pauschal (wenn auch nach tatsächlichem Aufwand, aber nicht nach tatsächlicher Reise) vergütet.
Auf dem Lohnkonto müsste also somit schon der beschriebene Kostenersatz erfasst werden.
Darf ein/e Arbeitnehmer/in exklusiv mehrere Fahrzeuge des Dienstgebers bzw. der Dienstgeberin auch privat nutzen, so ist in Ihrem Fall pro KFZ ein Sachbezug zu ermitteln.
Die von Ihnen zitierte Regelung betrifft die "Fahrzeugpool-Regelung". Dieses setzt aber auch voraus, dass hier mehrere Dienstnehmer/innen an diesem Pool beteiligt sind.
zu Frage 2:
Der Teil der Vergütungen, der die amtlichen KM-Gelder überschreitet, muss jedenfalls in der LV als pflichtig erfasst werden.
Auch der Teil der abgabenfrei ist, muss auf dem Lohnkonto dargestellt werden.
Ich hege ja die Befürchtung, dass am Ende die gesamte Zahlung abgabenpflichtig ist, weil ja keine Einzelabrechnung durchgeführt wird, sondern es werden die Kosten sehr pauschal (wenn auch nach tatsächlichem Aufwand, aber nicht nach tatsächlicher Reise) vergütet.
Auf dem Lohnkonto müsste also somit schon der beschriebene Kostenersatz erfasst werden.