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Entnahmebestätigung
#2
Eine Vermutung
Für den Aufenthaltstitel sind sicher bestimmte Einkünfte nachzuweisen. Sollte er kein DV mit der GmbH haben, muss er Entnahmen haben, wovon sollte er sonst leben.
Ich würde ihn aber bei der Ausländerbehörde nachfragen lassen, dort müssen sie es ja wissen.

Günter Hendrich
Mit freundlichen Grüßen
Günter Hendrich, BÖB
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Nachrichten in diesem Thema
Entnahmebestätigung - von Manuela - 11.04.2019, 14:34
RE: Entnahmebestätigung - von Hendrich Günter - 12.04.2019, 16:01
RE: Entnahmebestätigung - von Manuela - 12.04.2019, 17:13

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