15.04.2019, 17:26
Nein. Es wird vorläufig besteuert wie das GKK-Krankengeld.
Es besteht ein täglicher Freibetrag in Höhe von € 30,00. Der Betragsteil, der darüber liegt wird pauschal mit 25 % besteuert.
Es wird jedenfalls durch die Auszahlung des Rehabilitationsgeldes eine Pflichtveranlagung ausgelöst.
Es besteht ein täglicher Freibetrag in Höhe von € 30,00. Der Betragsteil, der darüber liegt wird pauschal mit 25 % besteuert.
Es wird jedenfalls durch die Auszahlung des Rehabilitationsgeldes eine Pflichtveranlagung ausgelöst.