25.04.2019, 09:40
Für Reisekosten, Diäten siehe hier:
https://www.akademie-herkert.de/reisekos...sensaetze/
oder
https://www.stuttgart.ihk24.de/Fuer-Unte...ten/676878
Was die EST betrifft, so muss eine GbR eine gesonderte Feststellung machen (so wie in Österreich). Daraus ergibt sich dann der jeweilige Anteil zur EST. EST wird dann als beschränkt steuerpflichtig in Deutschland gemacht, für das Gewerbe, da ich hier davon ausgehe, dass der Wohnsitz bzw. gewöhnliche Aufenthalt in Österreich ist?!
Weiters ist eine Gewerbesteuererklärung und UST-Erklärung für die Gesellschaft zu machen sein.
Wenn das Einkommen in Deutschland mehr als 90% des Gesamteinkommens ausmacht bzw. das Einkommen in Österreich unter dem deutschen Grundfreibetrag liegt (2018 = 9.000 EUR; 2019= 9.168 EUR), dann kann auch eine unbeschränkte Steuerpflicht beantragt werden.
https://www.akademie-herkert.de/reisekos...sensaetze/
oder
https://www.stuttgart.ihk24.de/Fuer-Unte...ten/676878
Was die EST betrifft, so muss eine GbR eine gesonderte Feststellung machen (so wie in Österreich). Daraus ergibt sich dann der jeweilige Anteil zur EST. EST wird dann als beschränkt steuerpflichtig in Deutschland gemacht, für das Gewerbe, da ich hier davon ausgehe, dass der Wohnsitz bzw. gewöhnliche Aufenthalt in Österreich ist?!
Weiters ist eine Gewerbesteuererklärung und UST-Erklärung für die Gesellschaft zu machen sein.
Wenn das Einkommen in Deutschland mehr als 90% des Gesamteinkommens ausmacht bzw. das Einkommen in Österreich unter dem deutschen Grundfreibetrag liegt (2018 = 9.000 EUR; 2019= 9.168 EUR), dann kann auch eine unbeschränkte Steuerpflicht beantragt werden.