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Arbeiter-Kündigungsregelungen ab 1.10.2021 im Bereich Gewerbe und Handwerk - speziell
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Arbeiter-Kündigungsregelungen ab 1.10.2021 im Bereich Gewerbe und Handwerk - speziell AKÜ

1. Erster Überblick über die Kündigungsfristen und Kündigungstermine in Handwerk und Gewerbe ab 1.10.2021

Nachstehend finden Sie eine interessante Aufstellung der Wirtschaftskammer. Bei den Arbeitskräfteüberlassern dürfte sich möglicherweise bei den Kündigungsterminen ein Fehler eingeschlichen haben. Die dort angeführte Regelung gilt für die Arbeitgeberkündigung und nicht für die Arbeitnehmerkündigung. Details dazu finden Sie im nächsten Punkt.

https://newsletter.wko.at/Media/db8ee44e...1---gh.pdf


2. Kündigungsregelungen in der Arbeitskräfteüberlassung bei den Arbeiter*innen ab 1.10.2021

Entgegen ursprünglicher Meldungen kommt es im Bereich der Arbeiter*innen in der AKÜ (Kollektivvertrag Arbeitskräfteüberlassung mit Wirkung ab 1.10.2021 sehr wohl zu Anpassungen im Bereich der Kündigungsregeln, allerdings dennoch abweichend von den Regelungen des § 1159 ABGB. Zum diesbezüglichen Rundschreiben gelangen Sie hier, welches unter anderem auch vorsieht, dass die Referenzzuschläge ab dem 1.10.2021 bereits ab dem ersten Tag und nicht erst nach der Probezeit zustehen:

https://tinyurl.com/vhvh225y
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Arbeiter-Kündigungsregelungen ab 1.10.2021 im Bereich Gewerbe und Handwerk - speziell - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 11.07.2021, 15:34

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