29.04.2019, 09:18
@Manuela:
Wenn eine Firma bei einer IG-Lieferung (B2B, von einem EU-Land ins andere EU-Land) liefert, handelt es sich jedenfalls um IG-Erwerb.
Falls man durch seine UID-Nummer nicht als Unternehmen auftritt (bzw. im Marketplace das ignoriert wird), muss man den NETTO-Betrag für die Erwerbsteuer heranziehen. die verrechnete UST ist dann zusätzlicher Aufwand.
Wenn eine Firma bei einer IG-Lieferung (B2B, von einem EU-Land ins andere EU-Land) liefert, handelt es sich jedenfalls um IG-Erwerb.
Falls man durch seine UID-Nummer nicht als Unternehmen auftritt (bzw. im Marketplace das ignoriert wird), muss man den NETTO-Betrag für die Erwerbsteuer heranziehen. die verrechnete UST ist dann zusätzlicher Aufwand.