03.08.2021, 17:32
Dienstgeberkündigung oder einvernehmliche Auflösung
OGH 8 ObA 30/21a vom 26. Mai 2021
§ 861 ABGB
So entschied der OGH:
Erhielt ein Arbeitnehmer per Messenger eine Mitteilung des Arbeitgebers, dass er ihn „mit heutigem Tag“ abmelden müsste, er sich arbeitslos melden sollte und dazu seine E-Card benötigte und antwortete er dabei mit „In Ordnung“, so handelte es sich dabei objektiv um eine Bestätigung der Kenntnisnahme der dienstgeberseitigen Beendigungserklärung samt weiteren Verhaltensempfehlungen, aber nicht um eine Willensäußerung des Arbeitnehmers, seinerseits das Dienstverhältnis einvernehmlich auflösen zu wollen.
OGH 8 ObA 30/21a vom 26. Mai 2021
§ 861 ABGB
So entschied der OGH:
Erhielt ein Arbeitnehmer per Messenger eine Mitteilung des Arbeitgebers, dass er ihn „mit heutigem Tag“ abmelden müsste, er sich arbeitslos melden sollte und dazu seine E-Card benötigte und antwortete er dabei mit „In Ordnung“, so handelte es sich dabei objektiv um eine Bestätigung der Kenntnisnahme der dienstgeberseitigen Beendigungserklärung samt weiteren Verhaltensempfehlungen, aber nicht um eine Willensäußerung des Arbeitnehmers, seinerseits das Dienstverhältnis einvernehmlich auflösen zu wollen.