12.08.2021, 17:17
Zwei wichtige Termine - Ablauf der Antragsfrist für die Sonderbetreuungszeit sowie Ablauf der Frist für die rückwirkende Einbringung eines KUA-Antrags
Kurzarbeit Phase 5:
Am 18. August 2021 ist es vorläufig letztmalig möglich, einen Antrag auf Gewährung einer Kurzarbeitsbeihilfe rückwirkend beim AMS einzubringen.
Danach müssen Kurzarbeitsprojekte grundsätzlich vor Beginn der Kurzarbeit beantragt werden.
Weitere Infos dazu finden Sie hier:
https://news.wko.at/news/oberoesterreich...er133.html
Sonderbetreuungszeit:
Anträge auf Rückerstattung des Entgelts für die Phase 4 der Sonderbetreuungszeit können letztmalig am 20. August 2021 gestellt werden.
Kurzarbeit Phase 5:
Am 18. August 2021 ist es vorläufig letztmalig möglich, einen Antrag auf Gewährung einer Kurzarbeitsbeihilfe rückwirkend beim AMS einzubringen.
Danach müssen Kurzarbeitsprojekte grundsätzlich vor Beginn der Kurzarbeit beantragt werden.
Weitere Infos dazu finden Sie hier:
https://news.wko.at/news/oberoesterreich...er133.html
Sonderbetreuungszeit:
Anträge auf Rückerstattung des Entgelts für die Phase 4 der Sonderbetreuungszeit können letztmalig am 20. August 2021 gestellt werden.