17.08.2021, 13:16
Wenn die Prämie zwar mit einem Anspruchsvorbehalt bezahlt wird, aber auch schon in der Vergangenheit regelmäßig geleistet wurde, dann sprechen wir in der SV von einer Sonderzahlung.
Sie hat somit auf die Meldung an das AMS keinerlei Auswirkungen.
Ob sie als Sonderzahlung zur Gänze zusätzliche Beiträge auslöst oder nur teilweise hängt auch von der fixierten Sonderzahlungs-SV-Beitragsgrundlage ab.
Sie hat somit auf die Meldung an das AMS keinerlei Auswirkungen.
Ob sie als Sonderzahlung zur Gänze zusätzliche Beiträge auslöst oder nur teilweise hängt auch von der fixierten Sonderzahlungs-SV-Beitragsgrundlage ab.