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DB und DZ für geringfügige Beschäftigung?
#2
Hallo Manuela,

eine Befreiung im Bereich DB, DZ und Kommst bei Geringfügig Beschäftigten gibt es nicht (Ausnahme ist die Regelung bei älteren geringfügig Beschäftigten).
Sobald die Lohnsumme € 1.095,-- überschreitet müssen die genannten Abgaben geleistet werden (ab € 1.460,-- ohne Abzug des Freibetrags € 1.095,--).


Schöne Grüße,
a.s
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RE: DB und DZ für geringfügige Beschäftigung? - von a.s - 30.08.2021, 11:54

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