30.08.2021, 11:54
Hallo Manuela,
eine Befreiung im Bereich DB, DZ und Kommst bei Geringfügig Beschäftigten gibt es nicht (Ausnahme ist die Regelung bei älteren geringfügig Beschäftigten).
Sobald die Lohnsumme € 1.095,-- überschreitet müssen die genannten Abgaben geleistet werden (ab € 1.460,-- ohne Abzug des Freibetrags € 1.095,--).
Schöne Grüße,
a.s
eine Befreiung im Bereich DB, DZ und Kommst bei Geringfügig Beschäftigten gibt es nicht (Ausnahme ist die Regelung bei älteren geringfügig Beschäftigten).
Sobald die Lohnsumme € 1.095,-- überschreitet müssen die genannten Abgaben geleistet werden (ab € 1.460,-- ohne Abzug des Freibetrags € 1.095,--).
Schöne Grüße,
a.s