30.08.2021, 11:59
Hallo,
laut Corona-FAQ´s WKO (Stand 10.08.21); Phase 5:
Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des Entgelts während der Kurzarbeit ist das Bruttoentgelt des letzten vollentlohnten Monats vor Kurzarbeit inklusive Zulagen und Zuschläge, aber ohne Überstundenentgelte.
Als vollentlohntes Monat zählt dann ja nur der Oktober. Daher ist dies die Bemessungsgrundlage für die KUA.
Schöne Grüße,
a.s
laut Corona-FAQ´s WKO (Stand 10.08.21); Phase 5:
Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des Entgelts während der Kurzarbeit ist das Bruttoentgelt des letzten vollentlohnten Monats vor Kurzarbeit inklusive Zulagen und Zuschläge, aber ohne Überstundenentgelte.
Als vollentlohntes Monat zählt dann ja nur der Oktober. Daher ist dies die Bemessungsgrundlage für die KUA.
Schöne Grüße,
a.s