31.08.2021, 14:18
Wie Sie richtig schreiben, ist hierfür die AUVA zuständig.
Wenn jetzt nicht von Arbeitgeberseite grobe Fahrlässigkeit zu beklagen ist, dann muss er auch nichts bezahlen.
Eine Unfallmeldung muss mangels Krankenstandes nicht erstattet werden.
Aber es lohnt sich, ev. dennoch mit der AUVA Kontakt aufzunehmen:
Broschüre "Rat und Hilfe - Aufgaben und Leistungen der AUVA" (Stand: Jänner 2020)
Wenn jetzt nicht von Arbeitgeberseite grobe Fahrlässigkeit zu beklagen ist, dann muss er auch nichts bezahlen.
Eine Unfallmeldung muss mangels Krankenstandes nicht erstattet werden.
Aber es lohnt sich, ev. dennoch mit der AUVA Kontakt aufzunehmen:
Broschüre "Rat und Hilfe - Aufgaben und Leistungen der AUVA" (Stand: Jänner 2020)