07.09.2021, 08:33
Hallo,
jetzt bin ich mir nicht sicher, ob man "freiwillig" einen Arbeiter mit Lagertätigkeit als Angestellten bei der GKK anmelden darf, oder ob dieser nach seiner Tätigkeitsbeschreibung zwingend als Arbeiter zu melden ist. Danke sehr!
jetzt bin ich mir nicht sicher, ob man "freiwillig" einen Arbeiter mit Lagertätigkeit als Angestellten bei der GKK anmelden darf, oder ob dieser nach seiner Tätigkeitsbeschreibung zwingend als Arbeiter zu melden ist. Danke sehr!