22.09.2021, 08:22
vielen Dank für die Rückmeldung:
Die Dienstnehmerin ist bereits in Regelpension, sie hat mit kurzer Unterbrechung wieder bei ihrem Dienstgeber angefangen und ist bis laufend noch bei diesem Dienstgeber der die Firmenpension ausbezahlt angemeldet. Von der Versicherung wird im November die Firmenpension an die Firma ausbezahlt - und diese überweist im November das Geld an die Dienstnehmerin.
Meine Frag ist jetzt: macht es einen Unterschied, ob Sie im November wenn die Firmenpension ausbezahlt wird Austritt, oder ist das egal?
Macht es einen Unterschied bei DB, DZ, Kommst ob Sie weiterarbeitet oder ob sie angemeldet bleibt. Ist DB,DZ, Kommst fällig
Macht es einen Unterschied bei der SV - bis zur Höchtsbemessung ob Austritt oder ob das Dienstverhältnis weiter geht? SV bis zur Höchstbemessung fällig?
Macht es einen Unterschied bzw. sind 6 % oder lt. Tarif zu bezahlen, da die Firmenpension in einem ausbezahlt wird, also nicht monatsweise/Quartal?
Vielen Dank
Die Dienstnehmerin ist bereits in Regelpension, sie hat mit kurzer Unterbrechung wieder bei ihrem Dienstgeber angefangen und ist bis laufend noch bei diesem Dienstgeber der die Firmenpension ausbezahlt angemeldet. Von der Versicherung wird im November die Firmenpension an die Firma ausbezahlt - und diese überweist im November das Geld an die Dienstnehmerin.
Meine Frag ist jetzt: macht es einen Unterschied, ob Sie im November wenn die Firmenpension ausbezahlt wird Austritt, oder ist das egal?
Macht es einen Unterschied bei DB, DZ, Kommst ob Sie weiterarbeitet oder ob sie angemeldet bleibt. Ist DB,DZ, Kommst fällig
Macht es einen Unterschied bei der SV - bis zur Höchtsbemessung ob Austritt oder ob das Dienstverhältnis weiter geht? SV bis zur Höchstbemessung fällig?
Macht es einen Unterschied bzw. sind 6 % oder lt. Tarif zu bezahlen, da die Firmenpension in einem ausbezahlt wird, also nicht monatsweise/Quartal?
Vielen Dank