22.09.2021, 11:43
Bedeutet dies, dass die Versicherungsanstalt an den Arbeitgeber das komplette Volumen ausbezahlt und er in weiterer Folge dieses komplett an die Arbeitnehmerin weiterleitet.
Ist dies dann tatsächlich eine Firmenpension (weil Versicherungsanstalt) und nicht um eine Erlebensversicherung?
Eine Firmenpension - wenn es sich um eine solche handelt - wird entweder monatlich ausbezahlt oder man hat von seinem Wahlrecht auf Abfindung Gebrauch gemacht und dann wird alles auf einmal bezahlt.
Ich muss ehrlich gestehen, dass die Sachverhaltsschilderung so ist, dass ich mich da mit einer Antwort lieber raushalten möchte, da wir das Thema möglicherweise noch weiter vertiefen müssten (ev. noch mit Dokumenten etc.), damit da nix schiefgeht.
Allerdings geht das in einem Fachforum nur bedingt bzw. gibt es auch manchmal Fälle, da kann man über das Fachforum ev. nicht so gut helfen, weil man noch einige Zweifelsfragen vom Sachverhalt ausräumen müsste.
Gehen wir - rein hypothetisch - davon aus, dass wir hier tatsächlich von einer Pension sprechen (es gibt auch einen Vertrag darüber nach dem Betriebspensionsgesetz), die als Einmalbetrag (als Pensionsabfindung) während aufrechter Beschäftigung abgegolten wird, so gilt:
1. In der SV hätten wir eine allgemeine Beitragsgrundlage (also SV-Pflicht als laufender Bezug), was man im Zuge der Auflösung der Beschäftigung (also als Beendigungsanspruch) vermeiden könnte.
2. Im Bereich der Lohnsteuer kann - für den Fall, dass Barwert dieser Pensionsabfindung den Betrag von € 12.900,00 nicht übersteigt - der Hälftesteuersatz angewandt. Falls der Barwert höher liegt, ist die gesamte Zahlung nach § 67 Abs. 10 EStG 1988 zu versteuern.
3. Wenn sich die Dienstnehmerin schon in der Regelpension befindet, so entfallen DB und DZ ja von Haus aus, denn da müsste die Arbeitnehmerin schon 60 oder älter sein. Bleibt also nur noch die Kommunalsteuer. Die fällt im Falle der Fälligkeit bei aufrechter Beschäftigung an.
Ist dies dann tatsächlich eine Firmenpension (weil Versicherungsanstalt) und nicht um eine Erlebensversicherung?
Eine Firmenpension - wenn es sich um eine solche handelt - wird entweder monatlich ausbezahlt oder man hat von seinem Wahlrecht auf Abfindung Gebrauch gemacht und dann wird alles auf einmal bezahlt.
Ich muss ehrlich gestehen, dass die Sachverhaltsschilderung so ist, dass ich mich da mit einer Antwort lieber raushalten möchte, da wir das Thema möglicherweise noch weiter vertiefen müssten (ev. noch mit Dokumenten etc.), damit da nix schiefgeht.
Allerdings geht das in einem Fachforum nur bedingt bzw. gibt es auch manchmal Fälle, da kann man über das Fachforum ev. nicht so gut helfen, weil man noch einige Zweifelsfragen vom Sachverhalt ausräumen müsste.
Gehen wir - rein hypothetisch - davon aus, dass wir hier tatsächlich von einer Pension sprechen (es gibt auch einen Vertrag darüber nach dem Betriebspensionsgesetz), die als Einmalbetrag (als Pensionsabfindung) während aufrechter Beschäftigung abgegolten wird, so gilt:
1. In der SV hätten wir eine allgemeine Beitragsgrundlage (also SV-Pflicht als laufender Bezug), was man im Zuge der Auflösung der Beschäftigung (also als Beendigungsanspruch) vermeiden könnte.
2. Im Bereich der Lohnsteuer kann - für den Fall, dass Barwert dieser Pensionsabfindung den Betrag von € 12.900,00 nicht übersteigt - der Hälftesteuersatz angewandt. Falls der Barwert höher liegt, ist die gesamte Zahlung nach § 67 Abs. 10 EStG 1988 zu versteuern.
3. Wenn sich die Dienstnehmerin schon in der Regelpension befindet, so entfallen DB und DZ ja von Haus aus, denn da müsste die Arbeitnehmerin schon 60 oder älter sein. Bleibt also nur noch die Kommunalsteuer. Die fällt im Falle der Fälligkeit bei aufrechter Beschäftigung an.