24.09.2021, 13:26
Ich hab´s so gemacht: Umsatzersatz gehört ja zum Umsatz und wird daher zur Basis für die Pauschalierung dazugerechnet. FKZ und Versicherungsvergütung sind Aufwandersatz bzw. Aufwandkürzung (darf zwar in KZ 9090, ist allerdings trotzdem Aufwandersatz) und werden nicht zur Basis für die Pauschalierung dazugerechnet.
LG Bernadette
LG Bernadette