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Vergleichszahlung
#1
Es wurde mit einem DN - wegen Unregelmäßigkeiten im Job - eine einvernehmliche Auflösung vereinbart. Dann hat der DN geklagt - er sei nur wegen seines Alters (über 50 Jahre) gekündigt worden und forderte 6 Monatslöhne als Entschädigung.

Bei der ersten Tagsatzung hat man sich dann auf einen fixen Bruttobetrag geeinigt.  

Ende des DV war der 31.5.2021. 

Meiner Meinung nach ist das keine sv-freie Abschlagszahlung, da ja nicht auf die Wiedereinstellung geklagt wurde, sondern auf eine Entschädigung. Also wäre das eine SV-pflichtige Vergleichssumme. 

Wenn SV-Pflicht richtig ist: Muss ich dann eine Aufrollung für den Monat Mai machen und eine neue mBGM senden. Dann ist die Vergleichssumme und der Monatslohn vom Mai zusammen über der monatlichen SV-Höchstbemessungsgrundlage.  

Bei der Lohnsteuer wären 6% Steuersatz anzuwenden, da im Abfertigungssystem neu. 

Danke für eure Hilfe, aber Vergleichssumme hatte ich vor langer Zeit abgerechnet. Nun bin ich total unsicher.
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Vergleichszahlung - von Eva Maria - 29.09.2021, 14:48

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