04.10.2021, 10:11
Ein Angestellter fährt ca. 6.000 KM p.a. und bekommt vom Arbeitgeber dafür lediglich EUR 0,20 vergütet.
1. ist die Differenz auf 0,42 wären als Werbungskosten anzusetzen ?
2. ist das arbeitsrechtlich überhaupt zulässig.
Der selbe Angestellte übt nebenberuflich (Werkvertrag) die Tätigkeit als Zeitungszusteller aus.
Dabei werden wiederum ca. 28.000 - 30.000 KM p.a. gefahren.
3. in Summe wird somit die zulässige KM-Anzahl von 30.000 überschritten.
wie ist damit umzugehen oder gelten die je Dienstverhältnis Angestellt/Werkvertrag.
danke für eure Infos, Hilfe.
1. ist die Differenz auf 0,42 wären als Werbungskosten anzusetzen ?
2. ist das arbeitsrechtlich überhaupt zulässig.
Der selbe Angestellte übt nebenberuflich (Werkvertrag) die Tätigkeit als Zeitungszusteller aus.
Dabei werden wiederum ca. 28.000 - 30.000 KM p.a. gefahren.
3. in Summe wird somit die zulässige KM-Anzahl von 30.000 überschritten.
wie ist damit umzugehen oder gelten die je Dienstverhältnis Angestellt/Werkvertrag.
danke für eure Infos, Hilfe.